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Was gilt es zu beachten?

  • Wir benötigen die Leistungsabrechnung Ihrer Sozialversicherung.
  • Bei Privatarztrechnungen muss eine Diagnose vermerkt sein, bzw. ein Vermerk der durchgeführten Behandlung.
  • Bei Rechnungen von Brillen oder Kontaktlinsen muss eine Dioptrienzahl vermerkt sein.
  • Physio- und Psychotherapierechnungen können nur refundiert werden, wenn eine Verordnung vom Arzt mitgeschickt wird.
  • Ärztlich verordnete Medikament werden inklusive Rezeptgebühr vergütet.